Momentan sind keine freien Gärten vorhanden, jedoch besteht wieder die Möglichkeit, sich auf der Warteliste vormerken zu lassen.  

Für weitere Auskünfte und Vormerkungen steht Ihnen unser 1. Vorstand Jochen Keßler unter der Tel. 01590 4666663 gerne zur Verfügung.

Was ist zu beachten:

Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz haben einen Sonderstatus.
Dies kommt besonders im niedrigen Pachtzins zum Ausdruck.

Das erfordert aber auch, dass an die Kleingärtner besondere Forderungen gestellt werden. 

  1.  Der Kleingarten muss kleingärtnerisch genutzt werden, 1/3 der Gesamtfläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen, 1/3 für Ziergehölzeund Blumen und 1/3 als Erholungsfläche, Gartenlaube, Rasenfläche und Wege.
  2. Die Gartenlaube darf nicht größer als 24m² sein (abhängig von der Gartengröße).
  3. Ständiges Wohnen ist in der Gartenlaube nicht gestattet.