Momentan sind keine freien Gärten vorhanden, und können auch leider aufgrund schon langer Wartelisten keine weiteren Vormerkungen vornehmen.
Sobald wieder Gärten übergeben werden können, erfahrt ihr es hier auf dieser Seite. Bitte vorher keine telefonische Anfragen mehr. Vielen Dank!
Was ist zu beachten:
Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz haben einen Sonderstatus.
Dies kommt besonders im niedrigen Pachtzins zum Ausdruck.
Das erfordert aber auch, dass an die Kleingärtner besondere Forderungen gestellt werden.
zuletzt aktualisiert 16.03.2025