Momentan sind folgende freie Gärten vorhanden. Interessenten können sich gerne per E-Mail oder direkt bei unserem 1. Vorstand Jochen Keßler unter der Tel. 01590 4666663 melden.

Was ist zu beachten:

Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz haben einen Sonderstatus.
Dies kommt besonders im niedrigen Pachtzins zum Ausdruck.

Das erfordert aber auch, dass an die Kleingärtner besondere Forderungen gestellt werden, wie z.B.:

  1.  Der Kleingarten muss kleingärtnerisch genutzt werden, 1/3 der Gesamtfläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen, 1/3 für Ziergehölze und Blumen und 1/3 als Erholungsfläche, Gartenlaube, Rasenfläche und Wege.
  2. Die Gartenlaube darf nicht größer als 24m² sein (abhängig von der Gartengröße).
  3. Ständiges Wohnen ist in der Gartenlaube nicht gestattet. 

Garten 46

Preis 4.000 EUR (Schätzpreis 5.400 EUR)