Momentan sind keine freien Gärten vorhanden, ​und können auch leider aufgrund schon langer Wartelisten keine weiteren Vormerkungen vornehmen.

Sobald wieder Gärten übergeben werden können, erfahrt ihr es hier auf dieser Seite. Bitte vorher keine telefonische Anfragen mehr. Vielen Dank!

Was ist zu beachten:

Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz haben einen Sonderstatus.
Dies kommt besonders im niedrigen Pachtzins zum Ausdruck.

Das erfordert aber auch, dass an die Kleingärtner besondere Forderungen gestellt werden. 

  1.  Der Kleingarten muss kleingärtnerisch genutzt werden, 1/3 der Gesamtfläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen, 1/3 für Ziergehölze und Blumen und 1/3 als Erholungsfläche, Gartenlaube, Rasenfläche und Wege.
  2. Die Gartenlaube darf nicht größer als 24m² sein (abhängig von der Gartengröße).
  3. Ständiges Wohnen ist in der Gartenlaube nicht gestattet. 

zuletzt aktualisiert 14.01.2024